Spenden oder Stiften – eine Frage des Betrages

Selbstverständlich bestimmen alleine Sie die Höhe Ihrer Zuwendungen. Ebenso, ob Sie uns spontan oder regelmäßig unterstützen wollen.

Dazu möchten wir Ihnen gerne einige Entscheidungshilfen an die Hand geben:

– Als Privatperson können Sie Ihre Spenden steuerlich als
Sonderausgabe geltend machen. Entsprechende Spenden-
quittung bitte bei uns anfordern.

– Mit einer entsprechenden Zweckbindung wird Ihre Zuwendung
zur Zustiftung und zu einer für uns steuerlich begünstigten Einlage
in Stiftungskapital.

– Ab 5.000 Euro Spendenhöhe haben Sie die Möglichkeit, einen
konkreten Zweck zu bestimmen, für den die Erträge aus Ihrer
Zustiftung verwendet werden sollen.

Überweisungen erbitten wir auf das nachfolgende Konto:

Sparkasse Neuss
IBAN.: DE81 3055 0000 0093 1850 31

Stichwort „Zustiftung Bürgerstiftung Grevenbroich“

Vielen Dank!

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