Zustiftung oder Spende? – eine Frage des Betrages
Selbstverständlich bestimmen alleine Sie die Höhe Ihrer Zuwendungen. Ebenso, ob Sie uns spontan oder regelmäßig unterstützen wollen.
Dazu möchten wir Ihnen gerne einige Entscheidungshilfen an die Hand geben:
– Als Privatperson können Sie Ihre Spenden steuerlich als
Sonderausgabe geltend machen. Entsprechende Spenden-
quittung bitte bei uns anfordern.
– Zustiften stockt das Vermögen einer Stiftung auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken. Eine Spende unterstützt die konkrete Stiftungsarbeit und ist zeitnah von der Stiftung für ihre satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden
-Sind Zustiftungen steuerlich absetzbar? Zustiftungen werden vom Gesetzgeber großzügiger gefördert als „normale“ Spenden. Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro als Sonderausgabenabzug abzugsfähig (vgl. § 10 b Abs. 1a EStG) Stand 03/2024 -Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater für weitere Details.-
-Vermerken Sie bitte bei Ihrer Spende einen Zweck, so wird diese ausschließlich dafür verwendet. Ohne Zweckangabe wird der Betrag als allgemeine Spende behandelt
Überweisungen erbitten wir auf das nachfolgende Konto:
Sparkasse Neuss
IBAN.: DE47 3055 0000 0093 3961 33
Stichwort „Spende oder Zustiftung für die Bürgerstiftung Grevenbroich“
Vielen Dank!